In berechtigten Notfällen gewähren wir eine Wohnungshilfe (Bezahlen der Kaution, der Agenturkosten oder eines Teiles der Miete), nach einer genauen Prüfung des von dem(r) Sozialassistenten(in) gestellten Antrages.
In berechtigten Notfällen gewähren wir eine Wohnungshilfe (Bezahlen der Kaution, der Agenturkosten oder eines Teiles der Miete), nach einer genauen Prüfung des von dem(r) Sozialassistenten(in) gestellten Antrages.